Wenn Hund und Pferd ohne Sie durchgehen
Beim Gassigehen springt Ihr Terrier ein fremdes Kind an. Das plumpst mit seinen neuen Klamotten in den Matsch. Ihr Araber büxt von der Weide aus und kollidiert mit einem SUV? Egal, wie brav Ihr Liebling ist – als Halter haften Sie immer für Ihren Hund oder Ihr Pferd.
Schützen Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung vor hohen Sach- und Personenschäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Wichtig: Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben und gilt nicht nur für "gefährliche" Hunde.
Optimale Sicherheit
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
- Versicherungssumme wahlweise 15, 30 oder 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Selbstbeteiligung wahlweise 150 € je Sach- bzw. Vermögensschaden
Für Hundehalter
- Führen ohne Leine und Maulkorb
- Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
- Welpen versicherter Hunde bis zu einem Alter von 12 Monaten
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen
- Schäden im Ausland
Für Pferdehalter
- Personenschäden von Fremdreitern und Reitbeteiligten
- Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes
- Schäden an gemieteten Reithallen, Stallungen, Pferdekoppeln, -boxen und -transportanhängern (bis 10.000 €)
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
- Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
- Fohlen versicherter Pferde bis zu einem Alter von 12 Monaten
Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.
Clever kombiniert – gut versichert
So können Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen: