Spitzen Sie die Löffel – als Jäger und Jägerin!
Holldrio! Bevor Sie zur Jagd blasen: Kennen Sie die Vorschriften des Bundesjagdschutzgesetzes? Jede jagende Person ist verpflichtet, eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn Jagdunfälle sind leider keine Seltenheit.
Bleiben Sie mit unserer Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Förster oder Falkner auf jeder Fährte – sicher. Unsere Vermittler*innen vor Ort beraten Sie gerne.
Optimale Sicherheit
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
- Versicherungssumme wahlweise 15, 30 oder 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Versicherungsschutz besteht bei jeder jagdlichen Betätigung, insbesondere für:
- Instandhaltung von jagdlichen Einrichtungen, wie Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze
- Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
- Haftpflichtansprüche durch Schusswaffenverletzungen von Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft
- Personenschäden aus der Abgabe von Wild oder Wildbret (Produkthaftpflicht)
- Durchführung von Gesellschaftsjagden
- Auslandsschäden weltweit (auch als Halter von Jagdhunden)
- Forderungsausfalldeckung für eigene Personen- und Sachschäden
Diese Darstellung ist stark verkürzt. Die konkreten Leistungen und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen bei den weiterführenden Informationen.
Clever kombiniert – gut versichert
So können Sie Ihre Jagdhaftpflicht bei der Mecklenburgischen sinnvoll ergänzen: