Erklärung zur Barrierefreiheit für www.mecklenburgische.de

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet uns, weite Teile unserer Website ab dem 28.06.2025 barrierefrei zugänglich zu machen. Nicht nur deshalb ist uns ein barrierefreier Zugang zur Website wichtig. Hier informieren wir über den aktuellen Stand hinsichtlich der Barrierefreiheit unserer Website.

Geltungsbereich und Stand

Die folgende Erklärung gilt ausschließlich für Inhalte und Funktionalitäten, die unter unserer Hauptdomain www.mecklenburgische.de erreichbar sind - einschließlich der dort abrufbaren Websites unserer Vermittlerinnen und Vermittler.

Sie gilt nicht für alle weiteren Angebote, die wir unter einer Subdomain (z. B. xyz.mecklenburgische.de) anbieten. Diese Angebote verfügen, sofern erforderlich, ggf. über eine eigene Barrierefreiheitserklärung.

Stand dieser Erklärung: 29.10.2024

Aktueller Stand der Barrierefreiheit unserer Website

Wir arbeiten seit Anfang 2024 aktiv an der Barrierefreiheit unserer Website. Zahlreiche Barrieren konnten wir bereits beseitigen. Zahlreiche noch vorhandene Barrieren haben wir identifiziert und arbeiten daran, diese fristgerecht abzubauen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet uns auch, in einer "Erklärung zur Barrierefreiheit" über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu informieren. Dazu dient das vorliegende Dokument. Für Aufbau und Inhalte der Barrierefreiheitserklärung gibt es gesetzliche Vorgaben, die wir noch nicht vollständig erfüllen. Es handelt sich also um eine vorläufige Barrierefreiheitserklärung, die wir fortlaufend in Richtung einer gesetzeskonformen Umsetzung aktualisieren.

Wir haben uns zur frühzeitigen Veröffentlichung einer (vorläufigen) Erklärung zur Barrierefreiheit entschieden, um Sie über unser Engagement und unsere Fortschritte zu informieren. Wir laden Sie ein, diese Seite regelmäßig zu besuchen und sich einen Eindruck von unseren Fortschritten zu verschaffen.

Beispiele für unsere Maßnahmen

Folgende Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung:

  • Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters, der uns mit Beratungen, Schulungen und Audits unterstützt.
  • Anschaffung von Software-Tools, die uns bei der Identifizierung und Beseitigung von Barrieren helfen.
  • Durchführung von Audits zur Identifizierung von Barrieren.
  • Beauftragung unseres Website-Dienstleisters mit dem Abbau von technischen und gestalterischen Barrieren.
  • Beseitigung von Barrieren im Inhalt der Website durch unsere Internet-Redaktion.
  • Beseitigung von Barrieren in PDF-Dokumenten durch unsere Internet-Redaktion.
  • Aufbau einer gesetzeskonformen Barrierefreiheitserklärung

 

Kontakt zur Barrierefreiheit unserer Website

Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit unserer Website? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht an:

internet-redaktion@mecklenburgische.de