Beispiele zur Handyversicherung
Mach dir selbst ein Bild von unserer Handyversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen dir, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.
Weg ist weg
Der Vorfall:
Mathilda Müller wagt sich mit ihren Freundinnen in das Gedränge des Weihnachtsmarktes. Als sie ein Selfie am Glühweinstand machen möchten, kann sie ihr Smartphone nicht finden.
Der Schaden:
Ein Taschendieb muss es ihr aus der Innentasche entwendet haben.
Die Absicherung:
Das Handy von Mathilda ist zum Zeitpunkt des Diebstahls 17 Monate alt. Die Entschädigung beläuft sich damit auf 80 % des Gerätewertes. Ihr werden von der Mecklenburgischen 636,50 Euro erstattet.
Scheinbar nicht ganz dicht
Der Vorfall:
Daniel Krüger ist als überschwänglicher Unterhalter bekannt. Als er in seiner Lieblingskneipe mit Freunden wild gestikulierend über Fußball diskutiert, schlägt er versehentlich ein Bierglas um. Dieses ergießt sich über sein auf dem Tisch liegendes Smartphone.
Der Schaden:
Durch den Flüssigkeitseintritt gab es einen Kurzschluss, sodass das Handy ausfällt.
Die Absicherung:
Ein Anruf bei seiner Versicherungsagentur der Mecklenburgischen genügt. Daniel schickt sein Handy an unseren Reparaturdienstleister. Innerhalb weniger Tage bekommt er sein Handy voll funktionstüchtig zurück – ohne dafür einen Cent selbst zu zahlen.
Der Schwerkraft hoffnungslos ausgeliefert
Der Vorfall:
Eilig stürzt Michaela aus dem Büro. Ausgerechnet heute hätte sie überpünktlich losgemusst, damit sie das restliche Tagesprogramm noch schafft. Sie hat also die Tasche über die Schulter und den Schal um den Hals geworfen. Ihre Geldbörse klemmt unterm Arm. Und das Handy? Das fällt in dem Moment zu Boden, als sie den Arm vom Körper löst. So ein Mist!
Der Schaden:
Das nagelneue Smartphone zerschellt auf den Gehwegplatten und liegt in seinen Einzelteilen vor ihr.
Die Absicherung:
Zum Glück hat Michaela ihr Handy bei der Mecklenburgischen versichert, gleich als es neu war. Eine Reparatur kommt leider nicht mehr in Frage, obwohl das Gerät erst anderthalb Monate alt ist. Dafür aber erhält Michaela den Kaufpreis in voller Höhe erstattet.