Beispiele zur Biogasanlagenversicherung
Sehen Sie hier unsere praktischen Beispiele, die verdeutlichen, wie wichtig eine passende Absicherung für Ihre Biogasanlage ist.
Unverhofft kommt oft
Der Vorfall:
Der Fahrer des Radladers schiebt die heruntergefallene Silage zusammen. Da passiert es. Beim Schieben mit der Schaufel des Radladers kommt es zu Funkenflug. Die Funken entzünden trockenes Material, das auf die Abdeckfolie des Silos fliegt.
Der Schaden:
Ein Teil der Silofolie fängt Feuer; durch das Feuer und das Löschwasser der Feuerwehr ist ein Teil der Silage unbrauchbar für den Einsatz in der Biogasanlage.
Die Absicherung:
Grundsätzlich sind Inputstoffe wie Silage vom Versicherungsschutz als Betriebsmittel ausgeschlossen. Vorteil durch das Erweiterungspaket: Kosten für die Ersatzbeschaffung von Eingangsstoffen sind bis 15.000 Euro mitversichert!
Windige Angelegenheit
Der Vorfall:
Die ersten Herbststürme gehen über das Land. Es wird ein Sturm mit Geschwindigkeiten bis Windstärke 11 gemeldet. Bei diesem Sturm versagt die Drucksicherung des Fermenters und das Tragluftdach wird zerstört.
Die Folge:
Durch den Eintrag von Sauerstoff sterben die Bakterien im Behälter ab und die gesamten 1.900 m³ Fermenterinhalt sind in der Folge unbrauchbar.
Die Absicherung:
Da es sich um einen Folgeschadenschaden handelt wird auch das Entleeren und Wiederbefüllen des Fermenters übernommen. Vorteil des Erweiterungspaketes: Die Kosten in Höhe von 32.000 Euro für das Entsorgen und die Ersatzbeschaffung von geeignetem Substrat werden übernommen.
Der schöne neue Trockner
Der Vorfall:
Unser Biogasanlagenbetreiber hat in einen neuen Bandtrockner investiert, um seine Wärme noch besser nutzen zu können. Bei der Inbetriebnahme wurde etwas falsch angeschlossen, so dass es zu einem verheerenden Brand kommt. Der Trockner brennt komplett auf.
Der Schaden:
Neben dem Totalschaden an dem Trockner erhält unser Betreiber vom Entsorgungsunternehmen eine Rechnung über 32.000 Euro für die Beseitigung.
Die Absicherung:
In der Grunddeckung sind solche Kosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro grundsätzlich mitversichert. Vorteil aus dem Erweiterungspaket: Im Rahmen des Erweiterungspaketes sind Kosten für die Entsorgung und/oder Dekontamination bis zu einer Höhe von 50.000 Euro mitversichert.