Beispiele zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.
Dreister Vermieter
Der Vorfall:
Michael und Anja ziehen in eine neue Wohnung. Nach dem Auszug aus der alten Wohnung möchten sie von ihrem ehemaligen Vermieter die Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro sowie ihr Betriebskostenguthaben in Höhe von 110 Euro erstattet bekommen.
Der Streit:
Der Vermieter meint aber, dass ihm die Forderungen zustünden, weil Michael und Anja die Miete zu Unrecht über einen längeren Zeitraum gemindert hätten. Die vermeintlichen Mietrückstände verrechnet er also in voller Höhe mit der Mietkaution und dem Betriebskostenguthaben. Michael und Anja haben die Miete jedoch zu Recht gemindert, da die alte Wohnung ein erheblich undichtes Dachfenster aufwies und weil über einen längeren Zeitraum die Heizung der Wohnung ausgefallen war.
Die Lösung:
Michael und Anja sind bei uns rechtsschutzversichert. Über unsere Hotline erhalten sie eine erste Beratung und die Telefonnummer eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts. Dieser weist den Vermieter in mehreren Schreiben auf die Umstände hin und fordert ihn zur Zahlung auf. Da eine Zahlung nicht erfolgt, muss Klage erhoben werden. Der Richter gibt Michael und Anja recht und der Vermieter wird zur Rückzahlung verurteilt. Die Anwaltskosten in Höhe von rund 367 Euro haben wir übernommen. Der Vermieter trägt die Gerichtkosten, weil er den Prozess verloren hat und dazu verurteilt wurde.
Räumungsklage am Hals
Der Vorfall:
Stefan bewohnt eine Wohnung, die der Vermieter völlig verwahrlosen lässt. Trotz mehrfacher Aufforderungen zur Mängelbeseitigung unternimmt der Vermieter nichts. Aus diesem Grund erklärt Stefan die Minderung der Miete in Höhe von 100 % und stellt die monatlichen Mietzahlungen vollständig ein.
Der Streit:
Daraufhin spricht der Vermieter die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug aus und fordert Stefan auf, die Wohnung binnen eines Monats zu räumen. Da Stefan der Aufforderung zu Räumung der Wohnung nicht nachkommt, erhebt der Vermieter die gerichtliche Räumungsklage sowie Klage auf Zahlung des zwischenzeitlich aufgelaufenen Mietrückstandes in Höhe von ca. 10.000 Euro.
Die Lösung:
Stefan ist bei uns rechtsschutzversichert. Mit der zugestellten Klage sucht er anwaltliche Hilfe und bittet um Übernahme des Mandats. Nach den Schilderungen und der Vorlage entsprechender Fotos der Wohnung stellen sich die Mängel in der Wohnung so dar, dass die Wände des Schlafzimmers völlig durchfeuchtet und großflächig von Schimmel befallen sind. Auch das Badezimmer ist stellenweise von Schimmel befallen, zwei Waschbecken, diverse Steckdosen/Lichtschalter und der Kachelofen, der alleine für die Beheizung der Wohnung verantwortlich ist, sind defekt, die Wände des Kellers sind durchfeuchtet, die Toilettenspülung ist mangelhaft und der Herd in der Küche ist nur eingeschränkt gebrauchsfähig. Die Mängel in der Wohnung werden daraufhin im Rahmen des Gerichtsprozesses untersucht. Vom Richter wird festgestellt, dass die vorhandenen Mängel lediglich zu einer Mietminderung von 70 % berechtigen. Dies bedeutet, dass Stefan zwar hinsichtlich der Klage rund 7.000 Euro weniger zahlen muss, aber aufgrund der um 30 % zu Unrecht geminderten Miete die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges vorliegen würden. Stefan müsste also die Wohnung räumen. Um das zu verhindern, wird zusätzlich zum Minderungsrecht ein sog. Zurückbehaltungsrecht an den restlichen 30 % der Miete geltend gemacht. Dadurch würde die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht greifen. Aus formellen Gründen lehnt der Richter dies ab und verurteilt Stefan zur Zahlung von 3.000 Euro und Räumung der Wohnung. Der Anwalt legt gegen dieses fehlerhafte Urteil Berufung ein. Allerdings verkennt auch das Berufungsgericht die Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechtes, so dass die Berufung mangels Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen wird. Gegen diesen Beschluss des Berufungsgerichts wird die sogenannte Gehörsrüge erhoben. Das hat zum Ziel, den Beschluss des Berufungsgerichtes aufzuheben und parallel dazu ggf. die Möglichkeiten der Revision zum Bundesgerichtshof zu eröffnen. Über die Gehörsrüge ist bislang noch nicht entschieden worden. Insgesamt sind bis hierhin allein für den Anwalt bereits rund 3.700 Euro angefallen, die wir im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes übernommen haben.
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Der Vorfall:
Volker bewohnt eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Als er in diesem Jahr von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhält, stellt er fest, dass in der Abrechnung Kosten für einen Hausmeisterdienst abgerechnet werden und zwar über 400 Euro. Auf Nachfrage erklärt der Vermieter, dass er seinen Aufwand für die Reparaturen am Haus berechnet, da seine Zeit eben kostbar sei. Das akzeptiert Volker nicht und kürzt die Nebenkostenabrechnung um die seiner Meinung nach unberechtigten Kosten.
Der Streit:
Daraufhin schickt der Vermieter eine Mahnung an Volker und verlangt Zahlung der offenen Summe. Da Volker der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, verklagt ihn der Vermieter vor dem Amtsgericht auf Zahlung.
Die Lösung:
Volker ist bei uns rechtsschutzversichert. Mit der zugestellten Klage sucht er anwaltliche Hilfe und bittet um Übernahme des Mandats. Im anschließenden Prozess weist die Richterin die Klage des Vermieters ab, da dieser tatsächlich keinen Hausmeisterdienst mit den Arbeiten beauftragt hat und nur die Kosten nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden dürfen. Die Anwaltskosten in Höhe von rund 160 Euro haben wir übernommen. Der Vermieter trägt die Gerichtskosten, weil er den Prozess verloren hat und dazu verurteilt wurde.