Beispiele zur Wasserfahrzeughaftpflicht
Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Haftpflicht für Wasserfahrzeuge. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.
Volle Fahrt gerammt!
Der Vorfall:
Nach einem aufregenden Segeltörn auf der Müritz will Familie Hildebrandt mit ihrem Einmaster im Hafen anleinen. Dabei stoßen sie mit dem Boot gegen den Bootssteg und beschädigen diesen.
Der Schaden:
Der Hafenbetreiber verlangt den Ersatz für die Reparatur. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 1.200 Euro.
Die Absicherung:
Die Wasserfahrzeughaftpflichtversicherung erstattet berechtigte Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von versicherten Booten. Familie Hildebrandt muss damit für den Schaden nicht selbst aufkommen.
Schwimmer übersehen
Der Vorfall:
Hendrik Sommerlinde ist ein richtiger Sunnyboy. Besonders viel Spaß macht es ihm, mit seinem 170 PS-Motorboot über den Bodensee zu fahren. Dabei kommt es eines Tages zu einem schweren Unglück. Er übersieht einen Schwimmer und verletzt diesen schwer am linken Bein.
Der Schaden:
Die Schiffsschraube hat das Knie zertrümmert. Trotz erfolgreicher Operation wird der Schwimmer nie wieder richtig laufen und in seinem Beruf als Fliesenleger arbeiten können. Aufgrund des eingetretenen Dauerschadens verlangt er von Hendrik Sommerlinde Schadensersatz in Höhe von insgesamt 600.000 Euro für Schmerzensgeld, den Erwerbsschaden und die Behandlungskosten.
Die Absicherung:
Glücklicherweise hatte Hendrik Sommerlinde eine Wasserfahrzeughaftpflichtversicherung für sein Motorboot abgeschlossen. Die Mecklenburgische prüft die Höhe der gestellten Schadenersatzforderungen und begleicht berechtigte Ansprüche – und das sogar in Millionenhöhe.
Winterlager beschädigt
Der Vorfall:
Der Winter ist vorbei und endlich kann Christof Hanke seinen „Albatroz“ fit für die neue Segelsaison machen. In seinem Winterlager, einem Platz in einer naheliegenden Winterhalle, möchte er dem Boot einen neuen Anstrich verpassen. Also heißt es schleifen, spachteln, lackieren. Hierbei gelangt Sprühnebel auf die weißen Wände der Halle.
Der Schaden:
Der Vermieter verlangt die Beseitigung der Farbe. Christoph Hanke beauftragt hierfür einen Malerfachbetrieb. Dieser stellt ihm eine Rechnung über 663,50 Euro.
Die Absicherung:
Schäden an gemieteten Einstellräumen (z. B. dem Winterlager) sind in der Mecklenburgischen Wasserfahrzeughaftpflichtversicherung bis 200.000 Euro mitversichert. Diese erstattet Herrn Hanke die entstandenen Kosten.