Beispiele zur Privathaftpflichtversicherung

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Privathaftpflichtversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Der Vorfall:
Thomas Finke und seine 5-jährige Tochter Leni fahren zusammen mit ihren Fahrrädern zum Bäcker. Leni liebt ihr knallrotes Kinderfahrrad und ist damit schon sicher unterwegs. Als sie eine Katze sieht, ist sie beim Fahren abgelenkt und stößt mit dem Fahrradlenker gegen ein geparktes Auto. Thomas hilft ihr sofort. Außer ein paar Tränen ist ihr glücklicherweise nichts passiert.

Der Schaden:
Das Auto hat es etwas schwerer erwischt. Von dem Aufprall hat es diverse Kratzer und Beulen auf der Beifahrerseite. Mittels Smart-Repair ließ sich dieser Schaden jedoch schnell beheben. Alles in allem 980 Euro.

Die Absicherung:
Leni ist nach dem Gesetz noch zu jung, um selbst für den Schaden verantwortlich gemacht zu werden. Da sie bereits Fahrerfahrung hatte, kann man ihrem Vater auch keine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen. Der Autobesitzer bliebe normalerweise auf seinem Schaden selbst sitzen.

Zum Glück hat Thomas seine Privathaftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen. Hierin sind Schäden durch deliktsunfähige Kinder bis zu 50.000 Euro mitversichert.

Kleines Mädchen posiert an diesem sonnigen Sommertag auf ihrem roten Fahrrad

Der Vorfall:
Hannes Lüdenscheidt und seine Kumpels ziehen am Wochenende durch die Kneipenmeile der Stadt. Am späten Abend werden sie in eine Schlägerei verwickelt. Hannes wird dabei schwer verletzt. Die Täter entkommen unerkannt.

Der Schaden:
Mit Platzwunden, gebrochenem Kiefer und zwei fehlenden Zähnen fand sich Hannes kurze Zeit später im Krankenhaus wieder. Über Monate litt Hannes an massiven Kieferschmerzen. Er musste operiert und therapeutisch behandelt werden. Seinen Beruf als Callcenteragent konnte er 11 Wochen lang nicht ausüben.

Die Absicherung:
Hannes erstattet bei der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung gegen "Unbekannt“. Da der Täter nicht ermittelt werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Dafür leistet Hannes‘ eigene Privathaftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen. Die sogenannte Gewaltopferhilfe ist mitversichert, es wird ihm ein Schmerzensgeld bis zu 25.000 Euro gezahlt.

Vier junge Männer prosten ausgelassen mit ihrem Bier in die Kamera

Der Vorfall:
Um in seiner neuen Mietwohnung Lampen anzubringen, leiht sich Thomas Leier von seinem Nachbarn eine Bohrmaschine. Voller Elan geht es los. Beim dritten Loch gibt es einen lauten Knall. Er hat ein Kabel angebohrt und die Bohrmaschine funktioniert auch nicht mehr.

Der Schaden:
Der Vermieter verlangt für die Reparatur der Stromleitung und Sicherung (inkl. Wand aufstemmen und verputzen) 281,30 Euro. Der Ersatz der geliehenen Bohrmaschine kostet weitere 179,95 Euro.

Die Absicherung:
Schäden an gemieteten Wohnräumen sind in der Mecklenburgischen Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sodass die Reparaturkosten voll übernommen werden. Thomas darf sich darüber freuen, dass Schäden an der geliehenen Bohrmaschine bis 25.000 Euro mitversichert sind

Mann steht mit einem Bein auf der Leiter und spannt noch schnell das Bohrfutter seines Akkuschraubers