Beispiele zur Unfallversicherung für Erwachsene
Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Unfallversicherung für Erwachsene. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.
Wenn der Lieferant zweimal klingelt...
Der Vorfall:
Ding-Dong! Bereits zum zweiten Mal klingelte es an der Haustür, als Daniel Funke loslief, um seine Online-Bestellung entgegen zu nehmen. „Ich komme!“, lief er rufend die Treppe runter und … Wusch! Die rutschigen Socken nahmen auf Stufe 3 ihren eigenen Weg.
Der Schaden:
Daniel stürzte die Treppe hinab und erlitt einen Schädelbasisbruch sowie eine Hirnverletzung. Glücklicherweise hörte der Lieferant den Unfall und rief den Rettungsdienst. Trotz schneller Behandlung im Krankenhaus und anschließender Reha führte die Hirnschädigung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit sowie des Geschmacks- und Geruchssinns. Der Invaliditätsgrad wurde mit 77 % festgelegt.
Die Absicherung:
Da es sich um einen reinen Freizeitunfall handelt, erhält Daniel Funke keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Seine private Unfallversicherung bei der Mecklenburgischen zahlt in seinem Fall ein einmaliges Invaliditätskapital in Höhe von 129.675 Euro sowie eine lebenslange Rente von 420 Euro, die jährlich um 2 % auf maximal 756 Euro nach 30 Jahren Rentenbezug steigt. Für den 12-tägigen Krankenhausaufenthalt wurden 300 Euro Krankenhaustagegeld und für die anschließende Reha 1.500 Euro Reha-Beihilfe gezahlt. Zusätzlich hat die Mecklenburgische die Organisation und die Kosten für einen professionellen Reha-Manager übernommen, der Daniel Funke während der gesamten Zeit der Heilbehandlung medizinisch beraten und begleitet hat.
Angrillen!
Der Vorfall:
Rainer Schmöll hat seine Fußballkumpels zu sich eingeladen, um gemeinsam einen Männerabend mit Bratwurst und Bier zu verbringen. Punkt 18.00 Uhr wird der Grill angefeuert. Aber irgendwie will der heute nicht so richtig in Gang kommen… also gibt Rainer nochmal schnell einen Schuss Brennspiritus nach. Plötzlich schießt ihm eine riesige Stichflamme ins Gesicht.
Der Schaden:
Rainer erleidet Verbrennungen 2. und 3. Grades im Gesicht und am Hals. Der Rettungsdienst bringt ihn in das Krankenhaus, wo er sofort operiert wird. Partiell sind sogar Hauttransplantationen erforderlich.
Die Absicherung:
Von der Mecklenburgischen Unfallversicherung bekommt Rainer aufgrund der schweren Verbrennungen eine Sofortleistung bei bestimmten Schwerverletzungen in Höhe von 5.000 Euro. Da Rainer aufgrund seiner Verletzungen am Hals in der Bewegung eingeschränkt ist und großflächige Hautschädigungen zurück bleiben, wird für ihn ein Invaliditätsgrad von 75 % festgelegt. Das einmalige Invaliditätskapital in Rainers Fall beträgt 225.000 Euro. Darüber hinaus bekommt Rainer eine lebenslange Unfall-Rente, die sich von anfänglich 750 Euro jährlich um 2 % auf maximal 1.350 Euro nach 30 Jahren Rentenbezug erhöht. Außerdem werden für Rainer die erforderlichen Kosten für kosmetische Operationen bis zu 50.000 Euro übernommen.
Ja wirklich, nur dieser kleine Stich...
Der Vorfall:
Martina Kaiser startet ihre wöchentliche Joggingeinheit durch die Auenlandschaft hinter ihrer Wohnsiedlung. Die frische Luft, das satte Grün und Musik auf den Ohren – genau ihr Ding. Was Martina nicht bemerkt, ist die Zecke, die sich gerade an ihr festgebissen hat, jedoch später wieder abfällt. Nach einigen Tagen zeigt sich an Martinas Knöchel eine kreisrunde Rötung, verschwindet aber bald schon wieder. Einen Arzt besucht sie daher nicht.
Der Schaden:
Nach einigen Jahren setzen bei Martina ohne erkennbaren Grund Gelenkschmerzen ein. Erst nach einer Blutuntersuchung wird festgestellt, dass Martina eine Arthritis infolge einer nicht behandelter Borreliose durch einen Zeckenbiss hat. Der Invaliditätsgrad wird mit 30 % festgelegt.
Die Absicherung:
Obwohl sich die Nervenschädigung erst Jahre nach dem eigentlichen Unfall (Zeckenbiss) bemerkbar gemacht hat, leistet die Mecklenburgische Unfallversicherung. Aufgrund des ärztlich festgelegten Invaliditätsgrades erhält sie eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 20.000 Euro.