Beispiele zur Unfallversicherung für Kinder

Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Kinderunfallversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.

Der Vorfall:
Die 22 Monate alte Luisa spielt mit ihrer Mama Christine im Garten. Da es so heiß ist, geht Mama ihr ein Eis aus dem Kühlschrank holen. Genau in diesem Moment untersucht Luisa ihren Kinderpool. Sie verliert das Gleichgewicht und stürzt kopfüber in das nur 20 cm tiefe Wasser. Als Christine nach 3 Minuten mit dem Eis zurückkommt, sieht sie Luisa leblos im Pool liegen. Sofort zieht sie Luisa aus dem Wasser, leitet Erste Hilfe Maßnahmen ein und ruft den Rettungsdienst.

Der Schaden:
Durch die Sauerstoffunterversorgung ist bei Luisa eine irreparable Schädigung des Gehirns eingetreten. Diese bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leitungsfähigkeit und damit eine Invalidität von 100 %.

Die Absicherung:
Aus der Kinderunfallversicherung bei der Mecklenburgischen erhält die Familie eine einmaliges Invaliditätskapital von 277.500 Euro. Darüber hinaus wird Luisa eine lebenslange Rente beziehen. Zu Beginn liegt diese bei 520 Euro, erhöht sich aber jährlich um 2 % auf maximal 936 Euro nach 30 Jahren Rentenbezug. Christina war während der gesamten Zeit im Krankenhaus an Luisas Seite. Das mitversicherte Krankenhaustagegeld für Luisa und für Christina als Begleitperson in Höhe von 30 Euro pro Nacht wird ebenfalls gezahlt.

Der Schmerz für die Familie ist nicht zu ersetzen. Die finanzielle Notlage der Familie infolge dieses Unglücksfalls konnte durch die Versicherungsleistungen abgewendet werden.

Strahlemann mit Sonnenhut im Planschbecken im Garten

Der Vorfall:
Der 8-jährige Dominik ist der König des Spielplatzes. Als schnellster Rutscher, wildester Wipper und mutigster Kletterer ist er bekannt. Heute will er endlich mit seinen Freunden Oskar und Levi austragen, wer mit der Schaukel am allerhöchsten kommt. Im Rausch der Bewegung und seinem Ziel noch höher zu schwingen wird Dominik unvorsichtig und fällt rückwärts die Schaukel herab. Eigentlich wäre nichts passiert, wäre ihm dann nicht das zurückschwingende Schaukelbrett direkt in das Gesicht geschlagen.

Der Schaden:
Das Schaukelbrett schlug gegen seine Brille. Hierbei wurden Netzhaut und Linse des linken Auges verletzt. Trotz sofortiger Behandlung durch einen Augenarzt wird er auf dem Auge blind bleiben Der Invaliditätsgrad wird auf 50 % festgelegt.

Die Absicherung:
Die private Unfallversicherung von Dominiks Eltern leistet ein einmaliges Invaliditätskapital von 72.000 Euro. Gut, dass bei der Unfallversicherung der Mecklenburgischen Sehhilfen nicht als Vorinvalidität angerechnet werden. Daher erhält Dominik zusätzlich eine lebenslange Rente, die sich von monatlich 500 Euro auf maximal 900 Euro erhöht (jährliche Steigerung um 2 %, maximal 30 Jahre).

Kind hängt kopfüber im Klettergerüst und zieht sich wieder hoch

Der Vorfall:
Paul (9 Monate) erkundet krabbelnd Haus & Garten. Das Gras und die vielen bunten Blumen werden erst mit den Fingern, später auch mit dem Mund genauestens untersucht. Plötzlich beginnt sich Paul heftig zu übergeben. Mama Catharina entfernt sofort alle Pflanzenteile aus seinem Mund und spült diesen mit Wasser aus. Weil Paul dann auch noch sehr stark schwitzt und fiebert, ruft sie einen Rettungswagen.

Der Schaden:
Paul hatte sich an der als „blauer Fingerhut“ bekannten Pflanze vergiftet. Im Krankenhaus wurde er umgehend behandelt. Als Spätfolgen bleiben dennoch Lähmungen im Gesicht zurück, wodurch er später ebenfalls große Probleme mit der Sprache bekommen wird. Die Invalidität wird mit 25 % bewertet.

Die Absicherung:
Bei der Mecklenburgischen Unfallversicherung sind Vergiftungen durch die Einnahme fester und flüssiger Stoffe für Kinder bis zum 14. Lebensjahr mitversichert. Die einmalige Kapitalleistung für Invalidität beträgt in Pauls Fall 25.000 Euro.

Das Kind auf dem Arm der jungen Mutter greift nach dem Fingerhut