Beispiele zu unserer Gebäudeversicherung
Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer gewerblichen Gebäudeversicherung. Die nachfolgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig eine gute Absicherung im Schadenfall ist.
Der Letzte macht das Licht aus
Der Vorfall:
In Elke Müllers Autohaus entstand im Reifenlager infolge eines Kurzschlusses ein Kabelbrand, der auf die Reifen übergreifen und sich rasch ausbreiten konnte. Die in Werkstatt und Verkaufsraum stehenden Fahrzeuge fachten den Brand weiter an, so dass er schließlich auf das gesamte Autohaus übergriff. Die Feuerwehr konnte das Objekt nur noch kontrolliert abbrennen lassen.
Der Schaden:
Allein der Gebäudeschaden wird durch die Sachverständige mit 480.000 Euro beziffert. Hinzu kommen die Schäden an Fahrzeugen, am Inventar sowie die Aufräumungskosten und Ertragsausfall. Für die an den TÜV vermieteten Flächen entgehen dem Autohaus Mieteinnahmen. In Summe beträgt der gesamte Schaden fast 2 Mio. Euro.
Erst nach gut neun Monaten kann das Autohaus seinen normalen Geschäftsbetrieb wieder vollständig aufnehmen. Bis dahin konnte übergangsweise mit einigen Einschränkungen in einer naheliegenden Halle weiter gearbeitet werden.
Die Absicherung:
Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle sowie Entsorgung der Gebäudereste. Da sich Elke Müller für die Komfortdeckung entschieden hatte, werden diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme (maximal 2.500.000 Euro) gezahlt. Ebenfalls erstattet werden die Kosten für den Neubau des Autohauses, der letztlich aufgrund gestiegener Baupreise und behördlicher Vorschriften 620.000 Euro beträgt. Dank der gleitenden Neuwertversicherung wird dies voll erstattet.
Der Ausfall der Mieteinahmen in Höhe von 1.500 Euro pro Monat wird ebenfalls ab Zeitpunkt des Schadens erstattet. Bei neun Monaten summieren sich die Ausfälle auf insgesamt 13.500 Euro.
Für die Schäden am Inventar und Ertragsausfall kommt die Inhaltsversicherung auf. Die Schäden an den Fahrzeugen übernimmt die Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und Handwerk.
Steter Tropfen...
Der Vorfall:
Steuerberaterin Bettina Korth hat ein Wohn- und Geschäftsgebäude. In der 1. Etage hat sie ihr Büro. Das Erdgeschoss hat sie an einen Blumenladen und das Obergeschoss als Wohnung vermietet. „Es tropft bereits von der Decke!“ sagte der empörte Mieter, als er plötzlich aufgeregt in ihrem Büro stand. Nach kurzer Recherche wurde klar, dass eine Frischwasserleitung im Dachgeschoss gebrochen war. Über Stunden hat sich das Wasser seinen Weg durch das gesamte Objekt gesucht.
Der Schaden:
Außer den durchnässten Wänden, Böden und Decken gab es zum Glück keine substantiellen Schäden am Gebäude. Die Kosten für Reparatur, Trocknung und Renovierungsarbeiten summierten sich letztlich dennoch auf 8.400 Euro. Für die zeitlich eingeschränkte Nutzbarkeit ihrer Räume machten die Mieter insgesamt 1.700 Euro Mietminderung geltend.
Die Absicherung:
Die in der gewerblichen Gebäudeversicherung mitversicherte Leitungswasserversicherung erstattet die Reparaturkosten am Leitungswassersystem sowie den Nässeschaden. Der Mietverlust wurde dank der vereinbarten Komfortdeckung ebenfalls erstattet.
Regen, ja! Aber gleich so viel?
Der Vorfall:
In der Nacht auf den 12. Oktober regnete es so heftig, dass der Boden und die Kanalisation in der Humboldt-Straße die Wassermassen nicht mehr aufnehmen können. Das Regenwasser drückt durchs Kellerfenster und die Eingangstür ins Café Adria (Hausnummer 8). Bis der Keller am nächsten Tag ausgepumpt und der Gastraum trocken gewischt werden konnte, sind bereits große Mengen Wasser in Wände und Böden gedrungen.
Der Schaden:
Die durchnässten Wände müssen getrocknet werden. Parkettböden sind aufgequollen und müssen saniert bzw. getauscht werden. Die Räume können für 14 Tage nicht genutzt werden. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf 25.500 Euro.
Die Absicherung:
Glücklicherweise hatte sich der Gebäudebesitzer von Humboldt-Straße 8 neben den typischen Gebäudegefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) auch für den Einschluss weiterer Naturgefahren (Elementargefahren) entschieden. Darin ist Überschwemmung infolge Starkregens mitversichert. Die Schäden für die Trocknungs- und Sanierungsarbeiten werden voll erstattet. Dank der mitversicherten Komfortdeckung bekommt dieser auch für den Zeitraum, in denen die Räume nicht genutzt werden können, den entstandenen Mietausfall erstattet.
Stürmische Zeiten
Der Vorfall:
Das Sturmtief Axel zog über Mitteldeutschland. Das bekam auch das Landhotel „Eichenwald“ zu spüren. Als eine kräftige Sturmböe in die nahestehenden Eichen wehte, brach ein Ast und stürzte auf das Dach des Gebäudes. Zusätzlich wurde eine Sichtschutzwand auf der Restaurantterrasse umgeknickt.
Der Schaden:
Einige Dachziegel wurden durch den Ast beschädigt. Regenwasser sammelte sich in der Zwischendecke aus Holz und durchnässte Dämmmaterial. Da die Dämmung bauartbedingt nicht abtrocknen kann, besteht nun Schimmelgefahr. Das Dämmmaterial muss ersetzt und die umliegenden Bereiche getrocknet werden. Für die Arbeiten fallen 8.300 Euro Kosten an. Die Reparatur der Sichtschutzwand schlägt mit 920 Euro zu buche.
Die Absicherung:
In der Gebäudeversicherung sind Sturmschäden mitversichert. Dank der gleitenden Neuwertversicherung sind die Kosten für Reparatur des Daches und Ersatz von Dachziegeln zum Neuwert mitversichert. Der Nässeschaden geht auf das Sturmereignis zurück, sodass dieses ebenfalls im Rahmen der Gebäudeversicherung gedeckt ist.
Vorteil der Komfortdeckung:
Die für die Aufräumung der Schadenstelle erforderlichen Kosten sind über die Komfortdeckung bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert. Außerdem sind Sturmschäden an Grundstücksbestandteilen – hier die Sichtschutzwand – im Rahmen der Komfortdeckung bis 25.000 Euro mitversichert.
Massig Schnee
Der Vorfall:
In der Nacht hatte es begonnen, sehr stark zu schneien. Als Lutz Korinsky in seine TV-Reparatur-Werkstatt kam, begann er sofort damit, auf Wegen und dem Parkplatz Schnee zu räumen. Danach inspizierte er das Flachdach seines Gebäudes und begann ebenfalls mit der Räumung. Während dieser Zeit fiel der Schnee unaufhörlich weiter. Plötzlich hört er ein krachendes Geräusch. Die Eingangsüberdachung seiner Werkstatt konnte den Schneemassen nicht standhalten. Die Verankerung an der Fassade brach und das Vordach stürzte herab.
Der Schaden:
Beim Sturz kratzte das Vordach die Fassade entlang. Ein langer Riss klaffte im Putz. Das Vordach selbst war hinüber und einige Steine der Eingangstreppe wurden beschädigt. Der Schaden belief sich insgesamt auf 11.190 Euro.
Die Absicherung:
Schneedruck ist Bestandteil der Deckung weiterer Naturgefahren (Elementarschadendeckung). Zum Glück hat sich Herrn Korinsky für die Gebäudeversicherung mit diesem Einschluss inklusive Komfortdeckung entschieden, somit ist auch das Vordach, das sich an der Außenseite des Gebäudes befindet, mit bis zu 25.000 Euro abgesichert.